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GmbH-RatgeberDas Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze im Jahr 1999 will die Finanzverwaltung nun auch auf Einlagen und Einbringungen anwenden. »»Das Bundesverfassungsgericht muss sich jetzt mit der Frage befassen, wie mit dem Solidaritätszuschlag auf das Körperschaftsteuerguthaben zu verfahren ist. »»Das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz enthält eine Vielzahl von Gesetzesänderungen im Steuerrecht. »»Auch eine anders lautende Gerichtsstandsvereinbarung ändert nichts daran, dass Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, der Gesellschaft und ihren Organen bei einer Limited vor englischen Gerichten auszutragen sind. »»Die Zinsen für ein Darlehen durch eine dem GmbH-Gesellschafter nahe stehende Person unterliegen dem Regelsteuersatz und nicht der Abgeltungsteuer. »»In einem aktuellen Fall hat der Bundesfinanzhof den Soli zur Körperschaftsteuer für 2007 als verfassungsgemäß eingestuft. »»Trotz des Verbots durch die EU-Kommission sieht das Finanzgericht Münster in der Sanierungsklausel keine unzulässige Beihilfe, weil die Regelung allen Betrieben offensteht. »»Umsatzsteuerliche Organschaften müssen spätestens ab 2012 die durch den Bundesfinanzhof verschärften Anforderungen an eine finanzielle Eingliederung erfüllen. »»Das Bundesverfassungsgericht muss jetzt prüfen, ob der Wegfall der Verlustverrechnung bei einem Gesellschafterwechsel verfassungswidrig ist. »»Vom Bundesgerichtshof und Bundesfinanzhof kommen einige interessante Urteile zur Stammeinlage von GmbHs und UGs. »»Wenn die Beiteiligung an der Ferienimmobiliengesellschaft rein privater Natur ist, darf das Finanzamt auch nicht die Nutzung der Immobilie als verdeckte Gewinnausschüttung oder Kapitalerträge versteuern. »»Eine Tantieme ist sofort nach Feststellung des Jahresabschlusses fällig, es sei denn, es wurde eine andere Fälligkeit vereinbart, die auch fremdüblich ist. »»Das nächste Steueränderungsgesetz ist bereits in Arbeit, bringt aber nur Änderungen im Detail und die noch ausstehenden Regelungen zum elektronischen Lohnsteuerabzug. »»Die Bundesregierung will gegen das EU-Verbot der Sanierungsklausel klagen, muss aber trotzdem erst einmal die gewährten Steuervorteile zurückfordern. »»Das Bundesfinanzministerium hat Richtlinien erlassen, wie die teilweise verfassungswidrige Besteuerung von Anteilsverkäufen nach der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze in den noch offenen Fällen abzuwickeln ist. »»Der Verzicht auf einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vorstand oder Geschäftsführer kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. »»Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen. »»Das pauschalierte Betriebsausgabenabzugsverbot für Gewinnausschüttungen und andere Beteiligungserträge, die Kapitalgesellschaften zufließen, ist eine zulässige Vereinfachungsregelung. »»Auch wenn nur minimale Einkünfte aus einem GmbH-Anteil erzielt wurden, greift bereits das Halbabzugsverbot für Verluste aus diesem Anteil. »»Weil ausländische Gesellschaftsformen von der Bildung einer steuerlichen Organschaft ausgenommen sind, verlangt die EU-Kommission Änderungen im deutschen Steuerrecht. »»Das Jahressteuergesetz 2010 enthält neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen der Gesetzestexte auch eine ganze Reihe von Änderungen, die praktische Bedeutung haben. »»Wertsteigerungen vor der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 % auf 10 % müssen steuerfrei bleiben. »»Das Finanzgericht Köln sieht keinen Grund, warum ddie Finanzverwaltung den einstmals bezahlten Solidaritätszuschlag auf das Körperschaftsteuerguthaben wieder auszahlen sollte. »»Selbst ein Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer kann unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss der Altersteilzeitregelungen kommen. »»Unterbleibt die Eintragung im Handelsregister, ist die Vorgesellschaft als Personengesellschaft steuerpflichtig. »»Nach Meinung des Finanzgerichts Düsseldorf bezieht sich die Mindestdauer eines Gewinnabführungsvertrags von fünf Jahren auf Wirtschafts- und nicht auf Zeitjahre. »»Es hängt weiter von den Umständen des Einzelfalls ab, ob eine vertragswidrige Fahrzeugnutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitslohn oder als verdeckte Gewinnausschüttung zählt. »»Kleiner Betrag, große Wirkung: Eine falsche Spesenabrechnung rechtfertigt die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers. »»Die Einbeziehung von Gewinntantiemen in Pensionsansprüche verhindert generell die Bildung einer Rückstellung. »»Die zusätzlichen Mitwirkungspflichten des Notars seit der GmbH-Reform führen dazu, dass nur Abtretungen vor deutschen Notaren absolut rechtssicher sind. »»Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass ein Anteilsverkauf wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage auch steuerlich vollständig rückgängig gemacht werden kann. »»Auch die Mitglieder freiwilliger Aufsichtsräte müssen ihre Aufsichtspflicht gewissenhaft ausüben. »»Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen. »»Wenn die Mehrheitsgesellschafter jahrelang die Gewinne thesaurieren anstatt sie auszuschütten, liegt eine unangemessene Benachteiligung der Minderheitsgesellschafter vor. »»Für die Ausschüttung thesaurierter Gewinne kann keine Steuervergünstigung für eine mehrjährige Tätigkeit in Anspruch genommen werden. »»Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz setzt die neue Regierungskoalition ihr steuerliches Sofortprogramm um. »»Die neue Koalition aus CDU, CSU und FDP plant umfangreiche Änderungen im Steuerrecht. »»Erneut stellt sich ein Finanzgericht bei den notwendigen Inhalten eines Gewinnabführungsvertrags gegen die rigide Haltung des Bundesfinanzhofs. »»Welche steuerlichen Folgen die Löschung einer Limited im britischen Handelsregister hierzulande nach sich zieht, hängt davon ab, ob die Tätigkeit der Gesellschaft fortgeführt wird. »»Seit der Umstellung des Auszahlungsverfahrens für das noch verbleibende Körperschaftsteuerguthaben weigert sich die Finanzverwaltung, den ehemals gezahlten Solidaritätszuschlag mit auszuzahlen. »»Der Bundesfinanzhof stellt klar, dass bei einer vertraglich geregelten Privatnutzung nie eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen kann. »»Nur wenn die Vermietung in erster Linie im Interesse der GmbH liegt, lässt sich dadurch die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer umgehen. »»Sofern alle wesentlichen Betriebsgrundlagen auf die GmbH übergehen, lässt ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen die Einbringung eines Mitunternehmeranteils auch zu Buchwerten zu. »»Gerät die GmbH in die Insolvenz, während eine Aussetzung der Vollziehung besteht, haftet der Geschäftsführer für die Steuern, sofern er nicht ausreichend Vorsorge für eine spätere Steuerzahlung getroffen hat. »»Auch die Pensionszusage an einen angestellten Geschäftsführer kann eine verdeckte Gewinnausschüttung sein, wenn sie vor Ablauf einer angemessenen Probezeit gewährt wird. »»Sozialversicherungsbeiträge, die zunächst wegen einer irrtümlich angenommenen Versicherungspflicht gezahlt und später in freiwillige Beiträge umgewandelt werden, zählen erst im Jahr der Umwandlung als steuerpflichtiger Arbeitslohn. »»Die Länder überlegen, in das Bürgerentlastungsgesetz eine Sanierungsklausel aufzunehmen, die den Verlustvortrag auch nach einem Verkauf erhält. »»Die Sozialversicherungspflicht für eine Beschäftigung durch ein Unternehmen, an welchem der Arbeitnehmer beteiligt ist, entfällt erst mit Erreichen der Sperrminorität. »»Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer Geschäftsräume an seine GmbH weitervermietet und dabei einen Mietvorteil einbehält, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor. »»Die Erdienensfrist von 10 Jahren für eine Pensionszusage gilt auch für eine nachträgliche Erhöhung einer bereits erteilten Zusage. »»Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit den GmbH-Geschäftsführer noch nicht von der Haftung für fällige Lohnsteuerzahlungen. 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