Logo
  S
TEUERBERATER-KANZLEI
  M
ANFRED KUHN


  Scheffelstr. 17/19
  D-78224 Singen (Htwl)
  Tel.: 07731/8303-0
  Fax:07731/8303-11
   Home   letter Impressum
 

Online-Infodienst für
Mandanten

 
Mitarbeiter
Leistungen
Kooperationen
 
Seminare
 
Bürozeiten
Anfahrt
 
 
 
 

Einkommensteuer - Immobilien

Es gibt Neues zur Sanierung asbesthaltiger Dächer und der Dachverpachtung gegen Übernahme der Dachsanierung. »»
Auch für Kosten für die Neuanlage eines Gartens gewährt der Bundesfinanzhof die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. »»
Mit einem interessanten Modell lassen sich Darlehenszinsen für ein privat genutztes Haus zumindest teilweise steuerlich geltend machen. »»
Wird ein Überziehungskredit vor der Wertstellung eines langfristigen Darlehens vorübergehend mit Eigenmitteln ausgeglichen, sind die Zinsen für das Darlehen selbst nicht abziehbar. »»
Weiterhin ist nicht absehbar, ob die steuerliche Förderung für eine energetische Gebäudesanierung noch umgesetzt wird. »»
Auch diesmal gibt es zum Jahreswechsel eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht. Profitieren können vor allem Familien. »»
Dem Bundesverfassungsgericht liegt wieder einmal eine Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer vor. Wer sich für den Fall des Erfolgs dieser Beschwerde noch die Grundsteuer für 2011 sichern will, muss noch vor dem Jahreswechsel aktiv werden. »»
Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Fällen entschieden, wie der Vorsteuerabzug für die Errichtung oder Renovierung von Dächern für Photovoltaikanlagen zu handhaben ist. »»
Für Altfälle hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Leerstand alleine noch kein Grund ist, die Investitionszulage für Mietwohnungen zu streichen. »»
Die Bundesländer haben eine Liste von Vorschlägen präsentiert, die die Steuervereinfachung weiter vorantreiben soll. »»
Eine Kommune darf Pflegeheimbewohnern keine Zweitwohnungsteuer für ihre bisherige Wohnung abfordern. »»
In Baden-Württtemberg steigt die Grunderwerbsteuer am 5. November von 3,5 % auf 5,0 %. »»
Das jetzt beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält viele kleinere Vereinfachungen im Steuerrecht sowie die Abschaffung der Signaturpflicht für elektronische Rechnungen. »»
Nordrhein-Westfalen hat die Grunderwerbsteuer auf 5 % erhöht, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen bald nachziehen. »»
Dient die Ablösung eines Erbbaurechts dazu, ein neues Erbbaurecht mit höheren Erbbauzinsen zu gewähren, sind die damit verbundenen Kosten sofort als Werbungskosten abziehbar. »»
Der Bundesfinanzhof hat zwei neue Urteile zum gewerblichen Grundstückshandel gefällt. »»
So lange ein notariell beurkundetes Vorkaufsrecht noch während der Vermögensauseinandersetzung vereinbart wird, ist auch der spätere Kauf aufgrund dieses Vorkaufsrechts grunderwerbsteuerfrei. »»
Überraschend hat der Bundesrat beide aktuellen Steuergesetze mit Vereinfachungs- und Erleichterungsregelungen abgelehnt. »»
Durch ein neues Gesetz werden ab 2012 energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden steuerlich gefördert. »»
Ein Finanzgericht hat beim Bundesverfassungsgericht angefragt, ob die frühere Grunderwerbsteuerpflicht für Grundstücksübertragungen zwischen eingetragenen Lebenspartnern verfassungswidrig ist. »»
Wenn die Beiteiligung an der Ferienimmobiliengesellschaft rein privater Natur ist, darf das Finanzamt auch nicht die Nutzung der Immobilie als verdeckte Gewinnausschüttung oder Kapitalerträge versteuern. »»
Thüringen zieht jetzt nach und erhöht die Grunderwerbsteuer ab dem 7. April 2011 ebenfalls auf 5,0 %. »»
Weil die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist teilweise verfassungswidrig war, hat die Finanzverwaltung jetzt geregelt, wie in den noch offenen Fällen zu verfahren ist. »»
Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf für die von ihr geplanten Steuervereinfachungen vorgelegt. »»
Die Zahlung an den Grundstücksnachbarn für eine zusätzliche Zufahrtsmöglichkeit erhöht in der Regel den Wert des Grundstücks und führt damit zu nachträglichen Anschaffungskosten. »»
Die steuerrechtliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen ist an besondere Voraussetzungen geknüpft. »»
Zum neuen Jahr gibt es Sparmaßnahmen statt Steuergeschenke. »»
Mehrere steuerzahlerfreundliche Urteile des Bundesfinanzhofs werden nun per Gesetz wieder ausgehebelt. »»
Die Bundesregierung hat ein Paket mit 41 Maßnahmen zur Steuervereinfachung beschlossen. »»
Weil die endgültige Belastung aufgrund unterschiedlicher Berechnungsverfahren vergleichbar ist, sind unterschiedliche Grundsteuermesszahlen nicht verfassungswidrig. »»
Der Höchstbetrag für die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen erhöht sich auch nicht bei Nutzung mehrerer Wohnungen. »»
Ein baulich abgetrenntes Arbeitszimmer im eigenen Haus wird nicht von der Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer erfasst. »»
Das Jahressteuergesetz 2010 enthält neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen der Gesetzestexte auch eine ganze Reihe von Änderungen, die praktische Bedeutung haben. »»
Anders als bei Wohnimmobilien muss bei Gewerbeimmobilien die Einkünfteerzielungsabsicht im Einzelfall nachgewiesen werden. »»
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts zum Solidaritätszuschlag abgelehnt. »»
Der Bundesfinanzhof hält die Grundsteuer anhand der jetzigen Einheitsbewertung spätestens ab 2007 für verfassungswidrig. »»
Ihre Haushaltsnot veranlasst mehrere Bundesländer, die Grunderwerbsteuer teilweise drastisch zu erhöhen. »»
Wertsteigerungen vor der Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien von zwei auf zehn Jahre müssen steuerfrei bleiben. »»
Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden sind keine hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und damit nur als Handwerkerleistung steuerlich begünstigt. »»
Mehrere offene Fragen zum anschaffungsnahen Aufwand beantwortet die Finanzverwaltung jetzt, hauptsächlich zur Aufteilung und zeitlichen Zuordnung einzelner Maßnahmen. »»
Es wird immer wieder übersehen, dass die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen einen bestehenden Haushalt am Leistungsort voraussetzt. »»
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stimmt der Finanzverwaltung zu, dass die höhere Steuerermäßigung für Handwerksleistungen erst ab dem Jahr 2009 gilt. »»
Nur wenn der tatsächliche Besitzübergang noch innerhalb des Förderzeitraumes liegt, besteht auch ein Anspruch auf die Investitionszulage. »»
Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben. »»
Ein Wohnungstausch mit dem Ziel, durch eine Überkreuzvermietung steuerliche Verluste zu produzieren, gilt als Gestaltungsmissbrauch. »»
Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt liegt jetzt das zweite große Steuergesetz dieser Legislaturperiode vor. »»
Die Grunderwerbsteuer auf der Grundlage von Grundbesitzwerten wird jetzt nur noch vorläufig festgesetzt. »»
Vom Bundesfinanzministerium kommt eine aktualisierte Fassung der Anwendungsrichtlinien zur steuerlichen Förderung von Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen. »»
Prozesskosten im Zusammenhang mit einer günstigeren Finanzierung des Mietobjekts sind ebenfalls Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung. »»
Ein privat genutzter Anbau an ein Betriebsgebäude, der sich räumlich vom übrigen Gebäude trennen lässt, kann nicht zum Betriebsvermögen gehören und berechtigt auch nicht zum Vorsteuerabzug. »»
Wer den Steuervorteil nicht nutzen kann, erhält weder eine Auszahlung noch einen Rück- oder Vortrag auf andere Jahre. »»
Ein Gewerbeschein genügt noch nicht, um Verluste aus Immobiliengeschäften als Verluste aus einem gewerblichen Grundstückshandel zu behandeln. »»
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die rückwirkende Spekulationsgewinnbesteuerung bestimmter Immobiliengeschäfte im Jahr 1999 verfassungsmäßig ist. »»
Die Bundesregierung bereitet ein zweites großes Steuergesetz vor, das vor allem EU-rechtliche Vorgaben umsetzen soll. »»
Auch ein Gebäude, das bautechnisch als Neubau zu werten ist, kann steuerlich als Denkmal förderwürdig sein. »»
Abziehbar sind nur die im Haushalt entstandene Arbeitskosten, nicht jedoch die Grundgebühren für den Anschluss an eine externe Notrufzentrale. »»
Aufwendungen für Instandsetzungsarbeiten während der Selbstnutzung der Wohnung sind keine vorab entstandenen Werbungskosten im Hinblick auf eine geplante Vermietung. »»
Da bei der Grunderwerbsteuer weiterhin unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe zur Anwendung kommen, hält der Bundesfinanzhof die Steuer mittlerweile für möglicherweise verfassungswidrig. »»
Solange eine Kapitallebensversicherung der Tilgung eines Immobiliendarlehens dient, zählen auch die Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung der Beiträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. »»
Für den Werbungskostenabzug von Renovierungsaufwendungen ist es belanglos, von welchem Konto die Renovierungsarbeiten bezahlt wurden. »»
Dass trotz Unterschreitens der Drei-Objekt-Grenze ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen kann, ist nichts Neues. Der Bundesfinanzhof legt nun Kriterien für den Fall der Bebauung eines Grundstücks fest. »»
Aufgrund anderslautender Presseberichte weist die Finanzverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass die höhere Förderung von Handwerksleistungen im Haushalt erst ab 2009 gilt. »»
Die EU-Kommission stört sich daran, dass von der degressiven Abschreibung nur Gebäude im Inland begünstigt waren. »»
Nur eine unbare Zahlung garantiert, dass das Finanzamt später die Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerksleistungen gewährt. »»
Die Trennlinie zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerksleistungen ist nicht immer einfach zu finden. »»
Die Einbeziehung künftiger Bauleistungen in die Grunderwerbsteuer ist keine unzulässige Doppelbesteuerung. »»
Die Nutzung des Steuerabzugs für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen kurz vor oder nach einem Umzug ist mit gewissen Schwierigkeiten verbunden. »»
Nach Ansicht des Düsseldorfer Finanzgerichts ist es durchaus möglich, gemischt veranlasste Wohnraumkosten in abzugsfähige Werbungskosten und nicht abzugsfähige private Aufwendungen aufzuteilen. »»
Unter bestimmten Umständen kann sich ein Appartment im eigenen Haus als außerhäusliches Arbeitszimmer qualifizieren. »»
Den Nachweis für die ortsüblichen Vermietungszeiten einer Ferienwohnung muss der Vermieter erbringen. »»

zurück

 
 
Themen:
Newsletter »»
Personal, Arbeit und Soziales »»
GmbH-Ratgeber »»
Umsatzsteuer »»
Selbständige und Unternehmer »»
Einkommensteuer - Arbeitnehmer »»
Einkommensteuer - Immobilien »»
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder »»
Vermögensaufbau und Altersvorsorge »»
Erbschaft und
Schenkung
»»

Internet und Telekommunikation »»
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen »»

Steuerterminkalender
Alle aktuellen Termine im Steuerrecht
weiter »»


Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetange-bot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich ein-verstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Ange-bots aufrufen.

      Unsere Seiten sind Microsoft Internet Exporer optimiert

design by NETWERB