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Aktuelles:
Kaufleute und UnternehmerBei der Bewerbung von Eintrittskarten muss der Endpreis deutlich für den Interessierten erkennbar und darf nicht erst im Kleingedruckten zu finden sein. weiterDie Buchpreisbindung gilt auch für Privatpersonen, wenn sie neuwertige Bücher geschäftsmäßig veräußern. Sie gilt dagegen nicht, wenn geschenkte Bücher zum Verkauf angeboten werden. weiterHersteller von Markenprodukten dürfen ihren Vertriebspartnern die Nutzung bestimmter Vertriebsformen, etwa von Auktionsplattformen im Internet, untersagen. weiterHändler müssen in ihrer Werbung nur dann ausdrücklich auf den Beginn einer Rabattaktion hinweisen, wenn diese noch nicht begonnen hat. weiterInternetkäufe zu einem irrtümlich viel zu niedrig eingestellten Preis sind nur dann ein echtes Schnäppchen, wenn der Verkäufer sich durch einen Vertrag rechtlich bindet. weiterHöhere Einnahmen aufgrund der ausgeweiteten Betriebsprüfungen sorgen für eine erneute Senkung der Künstlersozialabgabe. weiterEine Änderung im Fernabsatzrecht erfordert die Anpassung der Widerrufsbelehrung, um Abmahnungen zu vermeiden. weiterAuch wenn die Umsatzsteuer-Identnummer nur dem Finanzamt nützt, muss sie im Impressum stehen. Daher ist die fehlende Angabe als Wettbewerbsverstoß abmahnfähig. weiterVerschiedene Änderungen sollen Verbraucher künftig besser vor unerwünschten Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen schützen. weiterNach zweijähriger Beratung ist mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) die größte Reform des Bilanzrechts seit mehr als 20 Jahren umgesetzt worden. weiterIm Vergabeverfahren muss ein Angebot mit einem lückenhaften Angebotsschreiben als unzulässig zurückgewiesen werden. weiterSoweit durch eine beiderseitige Vereinbarung nichts Anderweitiges festgelegt ist, muss der Anspruch auf einen Buchauszug nur am Ort des Unternehmens selbst erfüllt werden. weiterIm Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz sind einige steuerliche Änderungen und die Aufhebung vieler Informations- und Auskunftspflichten enthalten. weiterWer auf sein ordentliches Kündigungsrecht gegenüber einem Handelsvertreter verzichtet hat, muss im Falle einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung umfassenden Schadensersatz leisten. weiterDer Franchisegeber kann mit seinen Franchisenehmern eine Bezugspflicht vereinbaren, ohne dass er Einkaufsvorteile in Form von Boni, Rabatten etc. weiterleiten muss. weiter
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