Die zusätzlichen Mitwirkungspflichten des Notars seit der GmbH-Reform führen dazu, dass nur Abtretungen vor deutschen Notaren absolut rechtssicher sind. weiter
Wenn die Mehrheitsgesellschafter jahrelang die Gewinne thesaurieren anstatt sie auszuschütten, liegt eine unangemessene Benachteiligung der Minderheitsgesellschafter vor. weiter
Mit dem Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters einer GbR wächst das Gesellschaftsvermögen auch ohne ausdrückliche Erklärung dem verbleibenden Gesellschafter vollumfänglich zu. weiter
Gerät die GmbH in die Insolvenz, während eine Aussetzung der Vollziehung besteht, haftet der Geschäftsführer für die Steuern, sofern er nicht ausreichend Vorsorge für eine spätere Steuerzahlung getroffen hat. weiter
Kommanditisten müssen auch in der Insolvenz der Gesellschaft für ihre noch nicht vollständig erbrachte Einlage einstehen, allerdings noch nicht gegenüber dem nur vorläufig bestellten Verwalter. weiter
Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt - unerlaubte Verwendung kann straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Die allgemeinzugänglichen Informationen auf den Internetseiten von
GHSM sind ohne Gewähr.