Dr. jur. Michael Unkelbach
Aktuelle Informationen

BVG bestätigt strenge Anforderungen bei genetischem Fingerabdruck

6. April 2001, 13.56 Uhr: Mit einem Beschluss gab das Gericht den Verfassungsbeschwerden von vier Straftätern statt, weil die Gerichte die angeordnete Gen-Untersuchung nicht ausreichend begründet hatten.

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat die strengen Anforderungen bestätigt, die bei der Abnahme eines "genetischen Fingerabdrucks" von Straftätern gelten. Mit einem am Freitag in Karlsruhe bekannt gegebenen Beschluss gab das Gericht den Verfassungsbeschwerden von vier Straftätern statt, weil die Gerichte die angeordnete Gen-Untersuchung nicht ausreichend begründet hatten. (AZ: 2 BvR 1841/00 und andere)
Laut Gesetz können Gerichte die Gen-Analyse anordnen, wenn nach einer "Straftat von erheblicher Bedeutung" eine Wiederholungsgefahr besteht. Bereits im Dezember hatte das BVG dies im Grundsatz gebilligt, dabei aber betont, die Richter müssten die Wiederholungsgefahr in jedem Einzelfall begründen.
In den vier neuen Fällen waren die Täter nach Diebstählen, Körperverletzungen oder Rauschgiftdelikten zu Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren verurteilt worden. Die Gerichte ordneten die Entnahme von Zellen für eine Gen-Analyse an. Doch die Begründungen der Gerichte "lassen sämtlich nicht erkennen, dass die erforderliche umfangreiche und gründliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt worden ist", kritisierte das BVG. Daher seien die betroffenen Straftäter "in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt".
Nach dem Karlsruher Beschluss reicht es nicht aus, wenn die Gerichte auf frühere Straftaten verweisen. Zu berücksichtigen seien auch die seitdem verstrichene Zeit sowie "die besonderen Umstände, die zur damaligen Tat geführt haben". Wenn eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werde, deute dies in der Regel darauf hin, dass keine Wiederholungsgefahr bestehe. Wenn ein Gericht davon abweichen wolle, "muss es dies im einzelnen begründen". Die Grünen begrüßten, das BVG habe damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt.
Das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden führt seit April 1998 eine DNA-Datei, die bereits mehr als 100.000 Datensätze von Tätern oder Tatspuren enthält. Bis Ende vergangenen Jahres konnten so nach BKA-Angaben 990 Personen- und Tatspuren zusammengeführt und die Tat in der Regel aufgeklärt werden.
   
Der Inhalt dieser Seiten dient nur der allgemeinen Information. Er stellt keine anwaltliche Beratung - juristischer oder anderer Art - dar und soll auch nicht als solche verwendet werden. Wir übernehmen insbesondere keine Hauftung für Handlungen, die auf Grundlage des auf dieser Seite enthaltenen Informationsmaterials unternommen werden.

Zurück zur Übersicht


© 2001 by Modernes Marketing Oliver Hasprich