Dr. jur. Michael Unkelbach
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Genetischer Fingerabdruck: Schon ein Zellkern genügt für Analyse

6. April 2001, 13.58 Uhr: Für die moderne Analysetechnik genügt inzwischen ein einziger Zellkern eines Menschen, um einen zu 99,9 Prozent sicheren genetischen Fingerabdruck herzustellen.

Der "genetische Fingerabdruck" beruht auf der Einmaligkeit der Abfolge, in der die menschlichen Erbinformationen gespeichert sind. Für die moderne Analysetechnik genügt inzwischen ein einziger Zellkern eines Menschen, um einen zu 99,9 Prozent sicheren genetischen Fingerabdruck herzustellen.
Im Zellkern befindet sich die so genannte DNA, Säure-Moleküle in der Form einer gedrehten Leiter, die die Erbinformationen enthalten. Für den "Abdruck" wird die Abfolge bestimmter Verbindungs-Bestandteile (Basen) in der DNA bestimmt. Das Material muss nicht unbedingt aus Sperma oder Blut stammen. Es genügen auch schon eine Haarschuppe, Speichel an einer Briefmarke oder winzige Hautreste des Täters, die beim Abwehrkampf unter die Fingernägel des Opfers gelangt sind.
Beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden wurde 1998 eine zentrale Gen-Datei eingerichtet, in der bereits mehr als 100.000 Datensätze von Tatspuren oder Tätern registriert sind. Das Gesetz verlangt hierfür eine "Straftat von erheblicher Bedeutung", etwa Mord, Vergewaltigung, Raub oder schwerer Diebstahl, und wurde im Dezember vom Bundesverfassungsgericht gebilligt. Bis Ende vergangenen Jahres konnten 990 Personen- und Tatspuren zusammengeführt und so die Tat in der Regel aufgeklärt werden.
   
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